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Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW)


Zielgruppe
Beziehende von ALG I und ALG II mit Qualifizierungsbedarf.

Gesetzliche Grundlage
§ 81 SGB III

Ziele

  • Vermittlung grundlegender bzw. aufbauender Qualifikationen im Bereich Metall
  • Verbesserung der Eingliederungschancen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Qualifikationsbereiche

  • manuelle und maschinelle Grundlagen der Metallbearbeitung
  • Schweißtechnik (mit und ohne Prüfungsbescheinigung)
  • Grundlagen CNC-Technik

Beginn
Individuell nach Absprache

Zugang
Genehmigung der Qualifizierung durch die zuständigen Beratungsfachkräfte der Agentur für Arbeit bzw. der MaßArbeit kAöR und Vorlage eines Bildungsgutscheins (BGS). Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind erforderlich.
Teilnahme an einem Beratungsgespräch im Vorfeld.

Verlauf der Maßnahme
Die Teilnehmenden werden in unseren Werkstätten praktisch qualifiziert. Bei Bedarf werden »Schnupper«-Praktika in Betrieben vermittelt, die neue Mitarbeitende suchen. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen.

Aktuell ruht das Angebot der beruflichen Weiterbildung!

Ihre Ansprechpartnerin
Andrea Götte
Tel.: 05401 - 3651524 oder 0152/08071941
a.goette@bwgmh.de