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Einzelcoaching nach § 45
Sie möchten individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung auf Ihrem Weg zum beruflichen (Wieder) - Einstieg? Dann nutzen Sie das Angebot eines Einzelcoachings.
Wer kann teilnehmen?
Kunden der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder der MaßArbeit können nach Absprache mit der zuständigen Arbeitsvermittlung/Berufsberatung/Fallmanagernent ein Einzelcoaching buchen. Das Einzelcoaching wird über einen Aktivierungs-/Vermittlungsgutschein gefördert.
Unser Angebot für Sie
Einzelcoaching (§ 45 Abs. 1S.1 Nr. 1)
- Strategien der Jobsuche
- Bewerbungscoaching
- Selbstvermarktungsstrategien
- Unterstützung bei der Entwicklung realisierbarer beruflicher Perspektiven
- Unterstützung bei der Bearbeitung persönlicher Problemlagen im beruflichen Kontext
- Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche / Assessment Center
Einzelcoaching (§ 45 Abs. 1S.1 Nr. 2)
- Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und der Entwicklung individueller Ziele
- Ermittlung und Stärkung persönlicher Kompetenzen
- Berufsbezogene Sprachförderung
- Vermittlung und Erweiterung berufsfachlicher Kenntnisse (Theorie und Praxis), wahlweise in den Bereichen Hauswirtschaft/Garten-Landschaftsbau/Mauer- und Betonbau/Metallbau
- begleitetes Betriebspraktikum
Einzelcoaching (§ 45 Abs. 1S.1 Nr. 5)
- Begleitende Unterstützung bei Aufnahme einer Beschäftigung
- Ermittlung individueller Handlungsbedarfe und Weiterentwicklung persönlicher Kompetenzen
- Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Zeitlicher Umfang
Der zeitliche Umfang wird individuell nach ausgewählten Modulen abgesprochen. Ein Einstieg ist jederzeit nach Absprache möglich.
Sprechen Sie uns gerne an!
Ihre Ansprechpartnerin:
Anja Kersten
Koordinatorin Einzelcoaching
Tel.: 05401 - 365 15 - 44
a.kersten@bwgmh.de